GERMAN NEWS
DEUTSCHE AUSGABE
Fr, 17.04.1998



* Gerhard Schroeder jetzt offiziell zum Kanzlerkandidaten nominiert
* BKA nimmt zentrale Genkartei in Betrieb
* Keine Sonderregelungen fuer eheaehnliche Lebensgemeinschaften bei Beamten
* Boerse



Gerhard Schroeder jetzt offiziell zum Kanzlerkandidaten nominiert

Gerhard Schroeder ist auf dem Sonderparteitag der SPD in Leipzig zum Kanzlerkandidaten seiner Partei nominiert worden. Damit ist Schroeder auch offiziell der Kanzlerkandidat der SPD. Vom Parteitag wurde er mit grosser Mehrheit bestaetigt. Von den gueltigen Stimmen erzielte er eine Zustimmung von 93 Prozent, ein stattliches, aber kein sehr gutes Ergebnis. 479 Delegierte stimmten mit Ja, 10 Enthaltungen und 24 Nein-Stimmen. Zum Vergleich: Rudolf Scharping hatte zuletzt 95 Prozent erzielt. Vielleicht ist es aber das Resultat, mit dem Schroeder insgeheim gerechnet hatte. Er hatte sich immer ein ehrliches Ergebnis gewuenscht. Zuvor hatte Schroeder fast zwei Stunden zu den Delegierten gesprochen, eine Rede, die am Ende fast drei Minuten lang mit rhythmischem Beifall gefeiert wurde und das obwohl sie weniger emotional angelegt war als erwartet. Am Schluss stand dennoch ein leidenschaftlicher Appell an die Partei, das grosse Ziel, den Wechsel in Deutschland, zu schaffen. "Die Zeiten sind erneut vorbei, in denen es so schien, als sei das Sozialdemokratische nicht machbar und das Machbare nicht sozialdemokratisch. Das ist anders geworden und das werden wir am 27. September mit unserem Wahlsieg allen zeigen, liebe Genossen. Helft mit dabei. Miteinander koennen, miteinander werden wir es schaffen. Ich danke Euch fuer Eure Aufmerksamkeit." Zuvor gab sich Schroeder eher staatsmaennisch und wirtschaftspolitisch orientiert, er versuchte die Waehler der Mitte anzusprechen. Genau diese will Schroeder zurueckerobern. Gruenen Experimenten erteilte er eine klare Absage und versuchte damit auch Aengste traditioneller SPD-Waehler zu daempfen, zum Beispiel in Sachen Benzinpreiserhoehung. Eines ist klar: Schroeder will die SPD als Kraft des Neuen positionieren und diese Kraft sei noetig, um die Politik der Bundesregierung zu korrigieren.


BKA nimmt zentrale Genkartei in Betrieb

Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig haelt an seiner Auffassung fest, dass fuer die Einrichtung der bundesweiten Gendatei ein Gesetz notwendig sei. Die Analyse des Erbgutes sei ein wesentlich intensiverer Eingriff in das Persoenlichkeitsrecht als etwa die Ablieferung eines Fingerabdrucks. Dennoch schaffte sein Kabinettskollege von der CDU heute Tatsachen. Im Bundeskriminalamt in Wiesbaden eroeffnete Bundesinneminister Kanther heute die Gendatei. Mit einer Errichtungsanordnungen, wie es im besten Beamtendeutsch heisst, hat der Praesident des Bundeskriminalamtes Dr. Ulrich Kersten die Genanalysedatei des Amtes ins Leben gerufen. Das ist, wohlgemerkt, eine Analysedatei und keine Sammeldatei, wie man sie vom klassischen Fingerabdruck her kennt. Trotzdem hatte die Planung dieser Datei im Vorfeld fuer reichliche und kontraere Diskussion gesorgt. Da wurde der glaeserne Buerger in Orwellscher Dimension gemutmasst, Bundesinnenminister Kanther hat es korrigiert: Auf zwei ganz unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen koennen Genanalysedaten ueberhaupt gesammelt und auch gespeichert werden. Nur die Daten eines oder einer konkreten Tatverdaechtigen duerfen im Rahmen von Ermittlungen dem BKA von einem der 16 Bundeslaendern angeliefert werden. Die Lieferung basiert auf der Strafprozessordnung. Das BKA-interne Sammeln und Analysieren wiederum beruht auf dem Polizeirecht. Entsprechende Aenderungen der Strafprozessordnung sind vor einem Jahr, im BKA-Gesetz vor sieben Monaten erfolgt und Manfred Kanther ist nun entsprechend stolz. "Verbrechensbekaempfung kennt keinen Koenigsweg. So wenig wie das Abhoeren von Gangsterwohnungen alle Faelle klaert kann die Errichtung und dann die Arbeit mit der Gendatei mehr sein als ein Arbeiten mit einem Hilfsmittel in bestimmten Faellen. "


Keine Sonderregelungen fuer eheaehnliche Lebensgemeinschaften bei Beamten

Beamte haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Niederkunft ihrer nichtehelichen Partnerin. In einem heute veroeffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe heisst es, das Grundrecht auf Schutz fuer Ehe und Familie werde dadruch nicht verletzt. Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes gebe es daher nur fuer verheiratete Beamte. Auch Karlsruhe hat den Lebensgemeinschaften ohne Trauring nicht zu Gleichstellung mit Ehen bei der Gewaehrung von Sonderurlaub verholfen. Als zu kleinkariert empfand eine dreikoepfige Richterkammer das Begeheren eines Zolloberinspektors. Er hatte bezahlten Sonderurlaub fuer die Niederkunft seiner Lebensgefaehrtin verlangt, wollte wie seine verheirateten Kollegen behandelt werden, wenn ihr gemeinsames Kind das Licht der Welt erblickt. Seine Dienstbehoerde lehnte unter Berufung auf die Sonderurlaubsverordnung und die Regelungen des Bundesangestelltentarifs eine solche Gleichstellung ehelicher und eheaehnlicher Gemeinschaften ab. Die Fuersorgepflicht gebiete dem Dienstherren nicht, so formulierten auch spaeter die Verwaltungsrichter, allen besonderen zeitlichen Anforderungen, die dem Beamten aus seiner persoenlichen Lebenssphaere erwachsen, durch bezahlten Sonderurlaub Rechnung zu tragen. Ein Beamter muesse gegebenenfalls einen Tag Urlaub opfern oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen.


Boerse

Einige Kurse:
US-Dollar(1 US_$)  1,8028
Kanada(1 $)  1,2581
England(1 Pfund)  3,0505
Irland(1 Pfund)  2,5210
Schweiz(100 sfr)  120,420
Frankreich(100 FF)  29,828
Italien(1000 Lit)  1,0117
Oesterreich(100 oeS)  14,214
Spanien(100 Ptas)  1,1774
Japan(100 Yen)  1,3707
Schweden(100 skr)  23,339
 
Einige Indizes:
DAX:5268,75( aktuell )  
5324,14( Vortagswert )  
Dow-Jones-Index:9094,01( Stand 17:00 MESZ )  
9076,57( Schlussstand Vortag )  
Nikkei-Index:15703,80
 
(Alle Angaben ohne Gewaehr)  



Quellen

B5    13:00 MESZ