Vermittlungsausschuss des Bundestages liefert Ergebnisse |
Zwei Tage vor der letzten Sitzung des Bundestages in dieser
Legislaturperiode hat der Vermittlungsausschuss noch einmal ueber einige
Gesetzentwuerfe beraten. Gescheitert sind dabei unter anderem das
Rabattgesetz und das Gesetz ueber die Deutsche Welle. Angenommen wurde
dagegen das Verbrechensbekaempfungsgesetz. Wenn Bundestag und Bunderat wie
erwartet noch in dieser Woche zustimmen, dann kann das Gesetz am 1.
Dezember in Kraft treten. Ein ganzes Paket von Massnahmen wird damit
wirksam. Eine Kronzeugenregelung bei organisierter Kriminalitaet
beispielsweise, aber auch eine Verschaerfung der Gesetze mit
rechtsradikalem Hintergrund. Auch die Einschleuser von Asylbewerbern
muessen kuenftig mit haerteren Strafen rechnen. Fuer Straftaten, bei denen
die Beweislage klar ist, soll es ein sogenanntes "vereinfachtes Verfahren"
geben. Das heisst, das Urteil wird schneller gesprochen. Fuer
Bundesinnenminister Manfred Kanther ist aber vor allem die neue Rolle des
Bundesnachrichtendienstes BND wichtig. |
Herzog fuer verstaerktes Engagement der EU im Ostseeraum |
Bundespraesident Roman Herzog hat sich fuer ein verstaerktes Engagement der
Europaeischen Union im gesamten Ostseeraum ausgesprochen. Anlaesslich des
Besuches des litauischen Praesidenten sagte Herzog in Bonn, als Ostsee-
Anrainerstaaten haetten Deutschland und Litauen ein besonderes Interesse
an Sicherheit und wirtschaftlichem Wachstum in diesem Raum. Herzog sicherte
seinem Gast weitere deutsche Hilfe insbesondere im Bereich Ausbildung und
Beratung zu, um Litauen im Uebergang zur Marktwirtschaft zu unterstuetzen. |
Einstellung des Verfahrens gegen Mielke gefordert |
Die Verteidiger des ehemaligen Stasichefs Mielke fordern die Einstellung
des Verfahrens gegen ihn wegen der Todesschuesse an der Mauer. Der Antrag
wird gestuetzt auf mehrere gerichtsmedizinische Gutachten, die der 27.
grossen Strafkammer des Landgerichtes Berlin vorgelegt wurden. Nach den
Gutachten ist Mielke verhandlungsunfaehig. Der 86jaehrige koenne sich
wegen Krankheit und seines hohen Alters in einem Gerichtsverfahren nicht
mehr selbst verteidigen. Das Gericht muss jetzt ueber den Antrag entscheiden. |
Ausserordentlicher OeTV-Kongress in Bremen |
Bremen. Bei einem ausserordentlichen Kongress der Gewerkschaft OeTV hat
die scheidende Vorsitzende Wulf-Matthies die Parteien aufgerufen, sich
endlich den Existenzfragen der Menschheit zuzuwenden anstatt ihren jeweiligen
Anhaengern Vorteile zuzuschanzen. Notwendig sei eine neue soziale Ethik.
Gesellschaftlicher Reichtum muesse neu verteilt werden. In der Wirtschaft
komme es darauf an, Oekologie und Oekonomie zu versoehnen. Bei dem
dreitaegigen OeTV-Kongress geht es um Fragen einer Organisationsreform und
der Tarifpolitik. Die von Mitgliederschwund und Finanzproblemen betroffene
zweitgroesste deutsche Gewerkschaft will ihre Gremien personell deutlich
verkleinern. Wulf-Mathies wird ihr Amt abgeben, da sie als Kommissarin
fuer die Europaeische Union nach Bruessel geht. |
SPD-Finanzexperten kritisieren Bundesregierung |
Bonn. Finanzexperten der SPD haben erneut die Finanz- und Steuerpolitik
der Bunderegierung kritisiert. Der saarlaendische Ministerpraesident
Lafontaine warf der Regierungskoalition vor, die versprochenen
Steuersenkungen nach der Wahl durch Erhoehung anderer Steuern finanzieren
zu wollen. Bisher sei nicht geklaert wie beispielsweise die Steuerfreistellung
des Existenzminimums oder die Erhoehung des Kinderfreibetrages bezahlt
werden sollten. Die angekuendigten steuerlichen Entlastungen beliefen sich
nach Rechnungen der Sozialdemokraten auf insgesamt 87 Mrd. DM, die nicht
in der Finanzplanung von Finanzminister Waigel beruecksichtigt seien. |
"Soldaten sind Moerder" kann eine zulaessige Meinungsaeusserung sein |
Karlrsruhe. Ein Aufkleber mit der Aussage "Soldaten sind Moerder" kann
eine zulaessige Meinungsaeusserung sein und muss nicht in jedem Fall die
Bundeswehr verunglimpfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden. Eine Kammer des ersten Senats hob damit die Verurteilung
eines Sozialarbeiters auf, den das Amtsgericht Krefeld wegen
Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 8.400 DM
verurteilt hatte. Der Mann hatte den Aufkleber an seinem Auto angebracht.
Das Bundesverfassungsgericht verwies den Fall an das Amtsgericht zurueck. |
Dollar und DAX |
1 US-$ 1.5480 DM
DAX 2097 Punkte |
Quellen |
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