Offenbar Fehler bei Berechnung des Rentenbeitrags |
Der Rentenbeitrag kann nach Informationen der Bild-Zeitung wegen eines
weiteren Rechenfehlers der Koalition weniger als erwartet sinken. Dem
Zeitungsbericht zufolge wird der Rentenbeitrag bis zum Jahr 2003 nicht auf
18,5 sondern lediglich auf 18,9 Prozent gesenkt werden. Damit reduziert sich
der Beitrag in den kommenden vier Jahren trotz der Oekosteuer nur um 0,6
Prozent. Erst am Anfang der Woche hatte die Regierungskoalition die
Entlastung von 2,3 Prozent auf 1 Prozent korrigieren muesse. Ursache der
Panne ist der Zeitung zufolge, dass das Arbeitsministerium steigende
Rentenansprueche, die durch die Steuerreform entstanden, falsch kalkulierte. |
Hombach auessert sich zum Wechsel nach Bruessel |
Der scheidende Kanzleramtsminister Hombach hat sich jetzt noch einmal dazu
geaeussert, warum er seinen Posten aufgibt. In einem Interview gab Hombach
zu, dass auch innenpolitische Gruende fuer seinen Weggang aus Bonn
ausschlaggebend waren. Er beklagte, er habe in Bonn keine Hausmacht gehabt.
Die Kritik an seiner Person habe die Sacharbeit beeintraechtigt. Hombach soll
nun Balkankoordinator der EU werden. Kritik an der Nominierung aeusserte der
oesterreichische Aussenminister Schuessel. Er favorisiert den frueheren
oesterreichischen Vizekanzler Bussek als Kandidaten. |
Gauck gibt sein Amt auf |
Der Bundesbeauftragte fuer die Stasiakten, Joachim Gauck, will naechstes Jahr
seinen Posten verlassen. Dies bestaetigte jetzt ein Sprecher der
Stasi-Akten-Behoerde. Gauck steht seit fast zehn Jahren an der Spitze der
Behoerde. Bei seiner Nachfolge hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins
"Der Spiegel" die Gruenenpolitikerin Marianne Guertler die groessten Chancen.
Sie war zu DDR-Zeiten als Buergerrechtlerin aktiv. |
Keine Rechtsunsicherheit nach Bischofsvotum |
Nach Ansicht des bayerischen Justizministers Sauter bleiben Abtreibungen auch
mit dem umstrittenen neuen katholischen Beratungsschein straffrei. In einem
Interview sagte er, das Bundesgesetz zum Paragraph 218 schreibe lediglich
drei Bedingungen vor. Danach sei die Frau verpflichtet, sich beraten zu
lassen, dieses Gespraech muesse in einer anerkannten Beratungsstelle
stattfinden und schriftlich bestaetigt werden. Mehr, so Sauter, werde nicht
verlangt. Die katholischen Beratungsstellen in Deutschland werden auf Wunsch
des Papstes kuenftig ihren Schein mit einem Zusatz versehen. Damit wird
darauf hingewiesen, dass das Papier nicht fuer eine straffreie Abtreibung
verwendet werden kann. |
Zustimmung aus Rom |
Der Vatikan hat die Entscheidung der deutschen Bischoefe zum Verbleib in der
staatlichen Schwangerenkonfliktberatung offenbar akzeptiert. In einem
Interview des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" sagte der Vorsitzende der
deutschen Bischofskonferenz Lehmann, Kardinalstaatssekretaer Sodano habe ihm
dies in Rom bestaetigt. Lehmann geht jetzt davon aus, dass der geaenderte
Beratungsschein auch kuenftig vom Staat akzeptiert wird. |
Theodor-Heuss-Preis fuer Juergen Habermass |
Der Frankfurter Sozialphilosoph Juergen Habermass erhaelt den diesjaehrigen
Theodor-Heuss-Preiss. Er wird damit, so die Jury, fuer seinen Beitrag zur
oeffentlichen Diskussion um Demokratie und Gesellschaft geehrt. In der
Begruendung heisst es weiter, das wissenschaftliche und politische Lebenswerk
von Habermass gelte dem Ringen um Rationalitaet in Erkennen und Handeln. Der
1929 geborene Soziologe gilt als letzter prominenter Vertreter der
Frankfurter Schule, die von Theodor Adorno und Max Horkheimer begruendet
wurde. |
32-Stunden-Woche offenbar kein Thema mehr |
Die Spitze der IG-Metall ist nach Presseberichten von der lange Zeit
angestrebten Verkuerzung der Wochenarbeitszeit abgerueckt. Wie es heisst,
sucht der Vorstand der Gewerkschaft jetzt nach einem neuen Konzept, das er
auf dem Gewerkschaftskongress Anfang Oktober praesentieren will. Widerstand
gegen die von IG-Metall-Chef Zwickel ins Gespraech gebrachte 32-Stunden-Woche
kam vor allem von den Regionalchefs der Gewerkschaft. |
Deutscher Tabakindustrie drohen Millionenklagen |
Wie das Magazin Focus meldet, bereitet ein Rechtsanwalt aus Hamm fuer zwei
Krankenkassen aus dem Ruhrgebiet eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht
Dortmund vor. Grundlage sei ein Verstoss gegen das Produkthaftungsgesetz. Der
Klaeger will beweisen, dass die Tabakhersteller nicht auf die Suchtwirkung
der Inhaltsstoffe Nikotin und Azetaldehyd hinwiesen, obwohl sie davon
wussten. Als Zeugen sollen Versicherte der Krankenkassen aussagen, die an
Lungenkrebs leiden. |
Quellen |
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