Verfassungsbeschwerde Gysis abgelehnt |
Der PDS-Politiker Gysi muss den Vorwurf hinnehmen, er sei Mitarbeiter der
Stasi gewesen. Das geht aus einem heute verkuendeten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts hervor. Gysi, Vorsitzender der PDS-Gruppe im
Bundestag, hatte gegen einen Bericht des Immunitaetsausschusses des
Parlaments geklagt. Darin war festgestellt worden, Gysi habe als
Rechtsanwalt jahrelang Mandanten aus den Reihen der DDR-Opposition im
Auftrag des Staatssicherheitsdienstes ausspioniert und beeinflusst.
Der 2. Senat des Gericht erklaerte einstimmig, das Ueberpruefungsverfahren
sei rechtens gewesen. Die Richter faellten jedoch kein Urteil ueber
einzelne Punkte des Berichts. In der Begruendung hiess es, die
Feststellung von Tatsachen durch das Parlament unterliege nicht
verfassungsrechtlicher Kontrolle. Strittig blieb, ob aus den
Untersuchungsergebnissen des Ausschusses der Vorwurf des Mandantenverrats
gefolgert werden darf. Vier der Richter erklaerten, Stasi-Kontakte seien
auch im Interesse von Mandanten denkbar. Sie konnten sich allerdings mit
ihrer Bewertung nicht durchsetzen, da eine Verfassungsbeschwerde bei
Stimmengleichheit abgelehnt werden muss.
Gysi sprach von einem Teilerfolg und kuendigte weitere rechtliche Schritte
an. Union und Gruene forderten den PDS-Abgeordneten abermals auf, sein
Mandat niederzulegen. |
Diskussion ueber die Bewertung der neuesten Arbeitslosenzahlen |
Zwischen der Bundesregierung und ihrem Wirtschaftsberater Hacks (sp?) ist
ein Streit ueber die Bewertung der juengsten Arbeitsmarktzahlen
ausgebrochen. Bundesfinanzminister Waigel und Wirtschaftsminister Rexrodt
wiedersprachen der Ansicht von Hacks, eine Wende auf dem Arbeitsmarkt sei
trotz des Rueckgangs der Erwerbslosenzahlen noch nicht erreicht.
Der Vorsitzende des Sachverstaendigenrats zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in einem Interview erklaert, die
Arbeitslosenzahl sei in erster Linie aus saisonalen Gruenden gesunken und
werde im Winter wieder steigen.
Der Chef des Kieler Instituts fuer Weltwirtschaft, Sieber, betonte, ein
Rueckgang der Arbeitslosenzahl auf unter 4 Millionen bis zum Herbst sei
vorstellbar, fuer eine entscheidende Trendwende sei jedoch ein langer
Aufschwung ueber mehrere Jahre noetig. |
Schroeder und Naumann fuer Verzicht auf Holocaust-Denkmal |
SPD-Kanzlerkandidat Schroeder hat sich hinter die Forderung seines
designierten Kulturbeauftragten Naumann gestellt, auf den Bau des
geplanten Holocaust-Denkmals in Berlin zu verzichten. Schroeder sagte bei
einem Besuch in Potsdam, er stehe Naumanns Position sehr nahe. Naumann
erklaerte, wer einmal durch die Todeslandschaft von Bergen-Belsen gegangen
sei, dem stelle sich die ausserordentlich bewegende Frage nach dem
"warum". Es sei zweifelhaft, ob ein aesthetisch befriedigendes Denkmal im
Stil der 80er Jahre in der Mitte Berlins dieselben Fragen beim Betrachter
hervorrufen koenne. Er befuerchte, so Naumann, dass die Erinnerung in
einer Kranzniederlegungsstaette vereise. |
Hoppenstedt neuer Praesident des Sparkassenverbandes |
Neuer Praesident des des Sparkassen- und Giroverbandes ist ist Dietrich
Hoppenstedt. Der bisherige Praesident der niedersaechsischen
Sparkassenorganisation wurde auf der ausserordentlichen
Mitgliederversammlung in Bonn zum Nachfolger von Horst Koehler gewaehlt.
Koehler leitet kuenftig die Osteuropa-Bank in London. |
Suessmuth spricht auf Gedenkfeier zum 20. Juli 1944 |
Bundestagspraesidentin Suessmuth hat die Deutschen zur Verteidigung der
Freiheit und der Menschenrechte aufgerufen. Darin liege die fortwirkende
Bedeutung und der Auftrag des Widerstands gegen die Nationalsozialisten,
sagte die Parlamentspraesidentin bei der zentralen Gedenkfeier fuer die
Opfer des 20. Juli 1944 in Berlin. Der gescheiterte Widerstand stehe fuer
einen Aufstanddes Gewissens.
Nach dem misslungenen Attentat auf Adolf Hitler waren in der Nacht zum 21.
Juli 1944 in Berlin-Tiergarten Mitglieder der "Bewegung des 20. Juli"
erschossen worden. Unter ihnen befand sich auch Oberst Graf Schenk von
Staufenberg. |
Kritik an Entscheidung gegen muslimische Lehrerin wegen ihres Kopftuchs |
Das Praesidiumsmitgliede des Zentralrats der Juden, Friedmann, und der
Theologe Schorlemer haben die Entscheidung der baden-wuerttembergischen
Landesregierung kritisiert, eine muslimische Lehramtsbewerberin wegen
ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst zu uebernehmen. Friedmann wies im
ARD-Fernsehen darauf hin, dass auch ein frommer Jude eine Kopfbedeckung
trage.
Schorlemer stellte die Frage, wie schwach die Bundesrepublik sein muesse,
wenn sie ein solches Tuch nicht ertragen koenne. |
Streit um Gestaendnis gegenueber einem Spiegel-Journalisten |
Im Streit zwischen dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und dem
Rechtsextremisten Mike Wotenow um ein Gestaendnis zum Brandanschlag von
Luebeck steht Aussage gegen Aussage. Der Spiegel teilte mit, Wotenow habe
sein Gestaendnis in einer eidesstattlichen Versicherung abgegeben. Der
20jaehrige bestreitet aber, einem Journalisten des Nachrichtenmagazins
eine Tatbeteiligung zugegeben zu haben.
Bei dem Anschlag waren im Januar 1996 10 Asylbewerber ums Leben gekommen.
Die Justiz ermittelte monatelang gegen einen Libanesen,der schliesslich
aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. |
VDK haelt nichts von niedrigeren Rentenbeitraegen fuer Eltern |
Der Sozialverband VDK hat den Vorschlag des Unionsfraktionsvorsitzenden
Schaeuble ueber eine Belohnung von Eltern durch niedrigere Rentenbeitraege
als abwegig zurueckgewiesen. VDK-Praesident Hirdinger erklaerte in Bonn,
der Familienlastenausgleich sei keine Sache der Rentenversicherung. Diese
sei durch vielfaeltige versicherungsfremde Leistungen ohnehin schon
ueberfordert. Familien mit Kindern bei ihrer Erziehungsleistung zu
unterstuetzen, sei vielmehr eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft, betonte
Hirlinger. Sie muesse daher auch aus allgemeinen Steuermitteln finanziert
werden. |
Neues Urteil zur Sterbehilfe |
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil zur
sogenannten Sterbehilfe entschieden, dass lebenserhaltende Massnahmen bei
unheilbaren Koma-Patienten grundsaetzlich abgebrochen werden duerfen. In
dem Beschluss stellte das Gericht fest, dass die Entscheidung hierueber
von einem Vormundschaftsgericht gefaellt werden muss. Bei dem
zugrundeliegenden Fall ging es um eine 85jaehrige Frau, die seit Ende
vergangenen Jahres im Koma liegt. Mehreren Gutachten zufolge hatte die
Patientin eine schwere Hirnschaedigung erlitten, die ihr ein bewusstes
Leben nicht mehr gestattet.
Das Gericht hob mit seiner heutigen Entscheidung anderslautende Urteile
der vorhergehenden Instanzen auf und verwies den Fall zur erneuten
Verhandlung an das Amtsgericht Frankfurt. |
3 junge Maenner aus Kasachstan zu Haftstrafen verurteilt |
Eine Jugendstrafkammer in Cottbus hat 3 junge Maenner aus Kasachstan zu
jeweils 8 Jahren Haft verurteilt. Sie befand die 20 und 21 Jahre alten
Angeklagten schuldig, einen uspekischen Aussiedler getoetet zu haben. Das
21 Jahre alte Opfer war nach Ansicht des Gerichts in ein Auto gelockt,
misshandelt und schliesslich in der Spree ertraenkt worden. Die
Verurteilten hatten die Misshandlungen gestanden. Sie bestritten aber, ihr
Opfer absichtlich getoetet zu haben. Ihre Verteidiger kuendigten Revision
an. |
Abfallgebuehren richten sich nicht nur nach Personenzahl |
Abfallgebueren duerfen nicht ausschliessilch nach der Personenzahl
berechnet werden. Das hat das Karlsruher Verwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte ein 9koepfiger Haushalt. Die Richter erklaerten,
Abfallgebuehren beinhalteten auch grundstuecksbezogene Kosten. Daher sei
eine Berechnung nur nach Personen nicht moeglich. |
Boerse |
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Quellen |
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