Gerhard Schroeder jetzt offiziell zum Kanzlerkandidaten nominiert |
Gerhard Schroeder ist auf dem Sonderparteitag der SPD in Leipzig zum
Kanzlerkandidaten seiner Partei nominiert worden. Damit ist Schroeder
auch offiziell der Kanzlerkandidat der SPD. Vom Parteitag wurde er mit
grosser Mehrheit bestaetigt. Von den gueltigen Stimmen erzielte er eine
Zustimmung von 93 Prozent, ein stattliches, aber kein sehr gutes Ergebnis.
479 Delegierte stimmten mit Ja, 10 Enthaltungen und 24 Nein-Stimmen.
Zum Vergleich: Rudolf Scharping hatte zuletzt 95 Prozent erzielt. Vielleicht
ist es aber das Resultat, mit dem Schroeder insgeheim gerechnet hatte. Er
hatte sich immer ein ehrliches Ergebnis gewuenscht. Zuvor hatte Schroeder
fast zwei Stunden zu den Delegierten gesprochen, eine Rede, die am Ende fast
drei Minuten lang mit rhythmischem Beifall gefeiert wurde und das obwohl sie
weniger emotional angelegt war als erwartet. Am Schluss stand dennoch ein
leidenschaftlicher Appell an die Partei, das grosse Ziel, den Wechsel in
Deutschland, zu schaffen. "Die Zeiten sind erneut vorbei, in denen es so
schien, als sei das Sozialdemokratische nicht machbar und das Machbare
nicht sozialdemokratisch. Das ist anders geworden und das werden wir am
27. September mit unserem Wahlsieg allen zeigen, liebe Genossen. Helft
mit dabei. Miteinander koennen, miteinander werden wir es schaffen. Ich
danke Euch fuer Eure Aufmerksamkeit." Zuvor gab sich Schroeder eher
staatsmaennisch und wirtschaftspolitisch orientiert, er versuchte die
Waehler der Mitte anzusprechen. Genau diese will Schroeder zurueckerobern.
Gruenen Experimenten erteilte er eine klare Absage und versuchte damit auch
Aengste traditioneller SPD-Waehler zu daempfen, zum Beispiel in Sachen
Benzinpreiserhoehung. Eines ist klar: Schroeder will die SPD als Kraft des
Neuen positionieren und diese Kraft sei noetig, um die Politik der
Bundesregierung zu korrigieren. |
BKA nimmt zentrale Genkartei in Betrieb |
Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig haelt an seiner Auffassung fest, dass
fuer die Einrichtung der bundesweiten Gendatei ein Gesetz notwendig sei.
Die Analyse des Erbgutes sei ein wesentlich intensiverer Eingriff in das
Persoenlichkeitsrecht als etwa die Ablieferung eines Fingerabdrucks.
Dennoch schaffte sein Kabinettskollege von der CDU heute Tatsachen. Im
Bundeskriminalamt in Wiesbaden eroeffnete Bundesinneminister Kanther heute
die Gendatei.
Mit einer Errichtungsanordnungen, wie es im besten Beamtendeutsch heisst,
hat der Praesident des Bundeskriminalamtes Dr. Ulrich Kersten die
Genanalysedatei des Amtes ins Leben gerufen. Das ist, wohlgemerkt, eine
Analysedatei und keine Sammeldatei, wie man sie vom klassischen Fingerabdruck
her kennt. Trotzdem hatte die Planung dieser Datei im Vorfeld fuer
reichliche und kontraere Diskussion gesorgt. Da wurde der glaeserne Buerger
in Orwellscher Dimension gemutmasst, Bundesinnenminister Kanther hat es
korrigiert: Auf zwei ganz unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen koennen
Genanalysedaten ueberhaupt gesammelt und auch gespeichert werden. Nur die
Daten eines oder einer konkreten Tatverdaechtigen duerfen im Rahmen von
Ermittlungen dem BKA von einem der 16 Bundeslaendern angeliefert werden.
Die Lieferung basiert auf der Strafprozessordnung. Das BKA-interne Sammeln
und Analysieren wiederum beruht auf dem Polizeirecht. Entsprechende
Aenderungen der Strafprozessordnung sind vor einem Jahr, im BKA-Gesetz vor
sieben Monaten erfolgt und Manfred Kanther ist nun entsprechend stolz.
"Verbrechensbekaempfung kennt keinen Koenigsweg. So wenig wie das Abhoeren
von Gangsterwohnungen alle Faelle klaert kann die Errichtung und dann die
Arbeit mit der Gendatei mehr sein als ein Arbeiten mit einem Hilfsmittel
in bestimmten Faellen. " |
Keine Sonderregelungen fuer eheaehnliche Lebensgemeinschaften bei Beamten |
Beamte haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Niederkunft ihrer
nichtehelichen Partnerin. In einem heute veroeffentlichten Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe heisst es, das Grundrecht auf
Schutz fuer Ehe und Familie werde dadruch nicht verletzt. Sonderurlaub
bei der Geburt eines Kindes gebe es daher nur fuer verheiratete Beamte.
Auch Karlsruhe hat den Lebensgemeinschaften ohne Trauring nicht zu
Gleichstellung mit Ehen bei der Gewaehrung von Sonderurlaub verholfen.
Als zu kleinkariert empfand eine dreikoepfige Richterkammer das Begeheren
eines Zolloberinspektors. Er hatte bezahlten Sonderurlaub fuer die
Niederkunft seiner Lebensgefaehrtin verlangt, wollte wie seine verheirateten
Kollegen behandelt werden, wenn ihr gemeinsames Kind das Licht der Welt
erblickt. Seine Dienstbehoerde lehnte unter Berufung auf die
Sonderurlaubsverordnung und die Regelungen des Bundesangestelltentarifs eine
solche Gleichstellung ehelicher und eheaehnlicher Gemeinschaften ab. Die
Fuersorgepflicht gebiete dem Dienstherren nicht, so formulierten auch
spaeter die Verwaltungsrichter, allen besonderen zeitlichen Anforderungen,
die dem Beamten aus seiner persoenlichen Lebenssphaere erwachsen, durch
bezahlten Sonderurlaub Rechnung zu tragen. Ein Beamter muesse gegebenenfalls
einen Tag Urlaub opfern oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen. |
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Quellen |
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