Bundesverfassungsgericht urteilt ueber 'Grossen Lauschangriff' |
Der so genannte Grosse Lauschangriff ist nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts weitgehend verfassungswidrig. Die meisten
Vorschriften, die den Ermittlungsbehoerden bei der Verfolgung schwerer
Straftaten das Abhoeren von Wohnungen erlauben, seien nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar, teilte das Gericht mit. Gegen die Regelungen
hatten unter anderem die FDP-Politiker Baum, Hirsch und
Leutheusser-Schnarrenberger geklagt. Der Berliner
Datenschutzbeauftragte Hansjuergen Garstka hat das Urteil des
Bundesverfasungsgerichts zum Grossen Lauschangriff begruesst. Das
Urteil habe versucht, zwischen den Interessen der Strafverfolgung und
den Belangen der Betroffenen abzuwaegen. |
Einigung auf neues Mindest-Rentenniveau |
Berlin. Die Regierungskoalition hat sich nach Angaben der Gruenen auf
ein neues Mindest-Rentenniveau geeinigt. Die gesundheitspolitische
Sprecherin Bender, sagte der "Financial Times Deutschland", das
Rentenniveau solle bis 2020 auf 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf
43 Prozent sinken. Urspruenglich sah die Rentenreform der
Bundesregierung vor, die Mindestsicherung komplett zu streichen, was
aber auf heftige Kritik von Gewerkschaften und grossen Teilen der SPD
gestossen war. Bundessozialministerin Schmidt hatte daraufhin
Nachbesserungen zugesichert. |
Noch keine Einigung auf Praesidentschaftskandidaten |
Berlin. Im Tauziehen zwischen Union und FDP ueber einen gemeinsamen
Kandidaten fuer das Bundespraesidentenamt sollen jetzt die
Parteipraesidien in getrennten Sitzungen ueber das weitere Vorgehen
beraten. Das teilte der CSU-Vorsitzende Stoiber nach einem erneuten
Treffen mit CDU-Chefin Merkel und dem FDP-Vorsitzenden Westerwelle in
Berlin mit. Stoiber sagte, der Unions-Vorschlag, den stellvertretenden
Fraktionschef Schaeuble zu nominieren, sei bei Westerwelle auf
Widerspruch gestossen. Zuvor hatte die Deutsche Presseagentur
gemeldet, dass Schaeuble bereits aus dem Rennen um die Rau-Nachfolge
sei. Als aussichtsreichste gemeinsame Kandidatin gelte nun die
baden-wuerttembergische Kultusministerin Anette Schavan, so die dpa. |
Proteste gegen Kuerzungen beim Weihnachtsgeld der Postler |
Muenchen. In weiten Teilen Suedbayerns standen Kunden heute vor
verschlossenen Postaemtern. Der Grund: Mit ganztaegigen
Betriebsversammlungen wollten die Mitarbeiter gegen die Streichung des
Urlaubsgeldes und Kuerzungen beim Weihnachtsgeld protestieren. Nach
Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di waren mehrere hundert
von der Deutschen Post AG selbst betriebene Filialen davon betroffen.
Auch in Muenchen blieben viele Postaemter zu. Am Mittag machten die
Postler mit einer Kundgebung in der Landeshauptstadt auf ihre Anliegen
aufmerksam. |
Automatische Nummernschild-Erfassung soll in Bayern eingefuehrt werden |
Muenchen. Die automatische Video-Ueberwachung von Nummernschildern
soll in Bayern zur Dauereinrichtung werden. Bayern waere das erste
Bundesland, das diese Videoanlagen einfuehrt. Bis jetzt laufen die
Anlagen die die Kennzeichen durchfahrender Autos erfassen und mit der
Fahndungsliste vergleichen nur in Modellversuchen. Sie sollen nicht
flaechendeckend, sondern nur in Grenznaehe und an besonders wichtigen
Punkten im Landesinneren installiert werden, hiess es im
Kommunalausschuss des Landtags. Auch SPD und Gruene befuerworten die
Ueberwachung grundsaetzlich. |
Gefaehrdete Strassenbauprojekte in Rheinland-Pfalz gesichert |
Mainz. Die wegen der Verzoegerungen bei der Lkw-Maut gefaehrdeten
Strassenbauprojekte in Rheinland-Pfalz sind nun gesichert.
Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) begruesste die Freigabe
von rund einer Milliarde Euro durch den Haushaltsausschuss des
Bundestages. Das Geld war vor Wochen wegen des Maut-Debakels gesperrt
worden. Fuer die Bundeslaender gebe es nun wieder mehr
Planungssicherheit, so Bauckhage, der auch Vorsitzender
derVerkehrsministerkonferenz der Laender ist. Der Mainzer Ring und die
zweite Rheinbruecke bei Worms koennten weiter gebaut werden. Auch die
Erweiterungen der A 6 bei Kaiserslautern und der A 650 seien moeglich. |
Von Hagens zu 144.000 Euro Geldstrafe verurteilt |
Das Amtsgericht Heidelberg hat den umstrittenen Anatom und
"Koerperwelten"-Macher Gunther von Hagens wegen Titelmissbrauchs zu
einer Geldstrafe in Hoehe von 144.000 Euro verurteilt. Die
Universitaet Heidelberg hatte Strafanzeige erstattet, weil von Hagens
unbefugt den Titel eines Professors trage. Von Hagens hatte immer
wieder auch in Deutschland mit Professortitel unterschrieben, obwohl
er den akademischen Grad nur von einer Universitaet in China erhalten
hat. Nach Auffassung des Gerichts ist von Hagens nicht berechtigt, den
akademischen Grad eines Professors ohne Hinweis auf dessen Herkunft zu
fuehren. Ob der Anatom die Geldstrafe von 120 Tagessaetzen annimmt,
ist noch unklar. Er hat nun zwei Wochen Bedenkzeit. Lehnt von Hagens
den Strafbefehl ab, kommt es zu einer foermlichen
Gerichtsverhandlung.Nach Angaben von Hagens hat die Medizinische
Universitaet Dalian in China ihm den Professorentitel verliehen. Das
nordrhein-westfaelische Wissenschaftsministerium habe bereits im Jahre
2001 gebilligt, dass er den Titel fuehre. |
Polizei ermittelt Autobahndraengler |
Ludwigshafen. Nach einem neuen Fall von Draengelei auf der Autobahn
hat die Ludwigshafener Polizei den Verdaechtigen ermittelt. Dabei soll
es sich um einen 39-Jaehrigen aus Ludwigshafen handeln. Der Mann habe
zu seiner Rechtfertigung angegeben, er sei zuvor selbst mehrmals von
seinem vermeintlichen Opfer "ausgebremst" worden und habe dieses
schliesslich zur Rede stellen wollen, teilte die Polizei mit. Ein
Autofahrer hatte der Polizei am vergangenen Freitag gemeldet, er sei
auf der Autobahn Ludwigshafen-Bad-Duerkheim (A 650) von einem
unbekannten Fahrer bedraengt, zum Halten gezwungen und beschimpft
worden. Die Polizei hatte darauf hin nach einem solchen Auto gesucht
und den 39-Jaehrigen ermittelt. Der Mann gab an, er habe sich nicht so
rabiat verhalten, wie sein Kontrahent es darstelle. Gegen ihn wird nun
wegen gefaehrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr und Noetigung
ermittelt. Nach der Aussage des 39-Jaehrigen muss sich nun auch dessen
Kontrahent auf Ermittlungen einstellen. |
Quellen |
|