Das Bundesverfassungsgericht hat die letzten noch anhaengigen
Klagen kleiner Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl
abgewiesen. Die Parteien hatten wegen der verkuerzten Zeit eine
Absenkung des Unterschriftenquorums fuer die Wahlzulassung
gefordert.
Die Klagen seien unzulaessig, entschieden die Verfassungshueter.
Die Parteien seien durch die vorzeitige Aufloesung des Bundestags
nicht in ihren Rechten verletzt worden, da sie nicht im Bundestag
sitzen. Geklagt hatten Republikaner, Deutsche Zentrumspartei,
Allianz fuer Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit und
Deutsche Weisse Partei. Bereits im August hatte das
Bundesverfassungsgericht die Klagen von zwei kleineren Parteien
gegen die vorzeitige Aufloesung des Bundestags als unzulaessig
verworfen.
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